Ein Bild von einem Hund, der Dokumente zerstört hat

Was bei der Auswahl einer Hundehaftpflichtversicherung beachtet werden muss

Selbst wenn der eigene Vierbeiner zu den braveren Haustieren zählt, können trotzdem aus dem Nichts Materialschäden verursacht werden. Selbst wenn Sätze wie „Er will nur Spielen“ oder „Der macht doch nichts“ für viele Tiere zutrifft, ist eine Hundehaftpflichtversicherung heutzutage praktisch unabdingbar – in vielen Teilen Deutschlands ist sie sogar Grundvoraussetzung für die Haltung. Bevor ein solcher Vertrag jedoch abgeschlossen wird, sollten wichtige Aspekte dazu berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern handelt es sich bei der Hundehaftpflichtversicherung um einen Pflichtschutz. Dies gilt insbesondere für Besitzer von Kampfhunden, da hier besondere Gefahr besteht. Selbst wenn die Rasse des eigenen Vierbeiners hier nicht hinzugezählt wird, ist ein solcher Schutz in jedem Fall sinnvoll. Im Gegensatz zu Kampfhunden muss allerdings keine Spezial-Police abgeschlossen werden. Policen für solche Listenhunde sind deutlich teurer – Betroffene sollten sich daher genau darüber informieren, welche Sonderregelungen hier zur Geltung kommen können.

Was in puncto Schäden entscheidend ist

Im Allgemeinen beziehen sich die Leistungen von Hundehaftpflichtversicherungen auf Sach- und Personen- aber auch Vermögensschäden. In Bezug auf Personen geht es in der Regel vor allem um Verletzungen. Folgen von unerwarteten Bissen oder anderen Tathergängen sind hier üblicherweise in der Police mit abgedeckt. Hier sollte allerdings mit Behutsamkeit vorgegangen werden. Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sollte darauf geachtet werden, dass die maximale Deckungssumme möglichst hoch gestaffelt ist. Wird beispielsweise ein Autounfall verursacht, summieren sich die Schadenskosten und beschränken sich nicht auf die unmittelbare Verletzung. Vor allem zusätzliche Schadenersatzansprüche werden so schnell teuer. Drei Millionen Euro sind daher ein guter Richtwert. Wird eine Haftpflichtversicherung für Hunde abgeschlossen, können nicht nur Schäden an Menschen darin berücksichtigt werden. „Beim Abschluss der Police sollte idealerweise darauf geachtet werden, dass der sogenannte „Ungewollte Deckakt“ inkludiert ist“, erläutert Isabell Lindbüchl, Tierarzt-Assistentin und Autorin beim Magazin Petmeister. „So können Hund und Besitzer sich gegen Schadensersatzansprüche absichern, falls der Vierbeiner einer läufigen Hündin ungewollt zu Nachwuchs verhilft“. Wird der Hund oft auch auf Reisen mitgenommen, muss der Vertrag auch einen speziellen Vermerk beinhalten. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Schutz mit dem Grenzübergang. Mögliche Schadensfälle sind dann gänzlich aus eigener Tasche zu finanzieren.

Organisatorische Aspekte beim Vertrag

Wenn über 55-jährige Berufstätige frei von finanziellen und anderen Sachzwängen sind, kann sich nur eine Minderheit von diesen vorstellen, über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. „Allerdings wären mit 49 % fast die Hälfte der befragten 55- bis 70-jährigen Erwerbstätigen und Pensionierten unter gewissen Bedingungen grundsätzlich bereit (gewesen), nach 64/65 weiterzuarbeiten oder tat dies bereits“, berichtet Andreas Christen. Lediglich 29 % der über 55-jährigen Befragten gaben an, dass für sie eine längere Erwerbstätigkeit auf gar keinen Fall infrage käme oder gekommen sei. Die wichtigste Bedingung für eine Weiterarbeit im Rentenalter ist gute Gesundheit: Diese wird von 67 % der Befragten als Voraussetzung genannt. Eine hohe Wertschätzung im Arbeitsumfeld bzw. ein gutes Betriebsklima sind für 61 % Voraussetzung, auch nach dem Erreichen des Rentenalters beruflich tätig zu sein. Für 43 % der Befragten spielen finanzielle Bedingungen wie eine höhere Rente, mehr Lohn oder tiefere Steuern bei der Entscheidung eine Rolle, auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters zu arbeiten.

(Finanzwelt)

WIRFINANZ Redaktion

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