Schaden
Kfz-Versicherung
Schnell passiert im Straßenverkehr durch eine kleine Unachtsamkeit ein großer Schaden. Gut, wenn Du dann optimal versichert bist. Schütze Dich, Deine Mitfahrer und Dein Fahrzeug mit einer Kfz-Versicherung.
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Die 3 Bestandteile der Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Wir analysieren den Markt
Darauf achten wir besonders:
Deckungssumme
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz, Mallorcapolice)
Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
Schäden durch Tierbiss (z. B. Marder) oder durch den Zusammenstoß mit Tieren (erweiterte Wildschadendeckung)
Schadenabwicklung des Versicherers
Wir analysieren den Markt
Deckungssumme
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz, Mallorcapolice)
Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
Schäden durch Tierbiss (z. B. Marder) oder durch den Zusammenstoß mit Tieren (erweiterte Wildschadendeckung)
Schadenabwicklung des Versicherers
Welche Schäden zahlt eine gute Kfz-Versicherung?
Erhöhte Deckungssummen
Mallorca-Police
Grobe Fahrlässigkeit
Marderbiss und erweiterte Wildschadendeckung
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und zahlt die Kosten für Schäden, die Du gänzlich oder teilweise im Straßenverkehr verursachst. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig und übernimmt die Kosten bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.
Eine Kaskoversicherung lohnt sich immer dann, wenn Du Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchtest. Während die Teilkaskoversicherung beispielsweise Schäden durch Naturgewalten, Feuer oder Glasbruch und Wildunfälle abdeckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Vandalismus und selbstverursachten Schäden sowie nach Fahrerflucht einer nicht ermittelbaren Person.
Generell gilt: Je neuer und teurer Ihr Auto, desto umfangreicher sollte der Kaskoschutz sein.
Generell kannst Du immer dann Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Du Dein Auto (neu oder gebraucht) erstmalig auf Dich zulässt. Du kannst Deine Kfz-Versicherung selbstverständlich auch ordentlich zum Vertragsablauf kündigen. In der Regel ist der Stichtag der 30. November eines Jahres. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadenfall möglich – in der Regel innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht.
Mit einer Selbstbeteiligung kannst Du die Höhe der Prämie teils signifikant beeinflussen. Generell gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Du solltest jedoch immer in der Lage sein, im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung immer auch selbst bezahlen zu können.
Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF) erkennt man die Anzahl Deiner schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Deines Vertrags. Je länger Du unfallfrei fährst, desto geringer wird Deine Schadenfreiheitsklasse und entsprechend günstiger Dein Versicherungsbeitrag.
Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an. Wir kümmern uns.