Schaden
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Dein Pferd verursacht, haftest Du als Besitzer mit Deinem Privatvermögen, auch wenn Dich keine Schuld trifft. Schütz Dich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
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Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht
Personenschäden
Du haftest unbegrenzt
Umfassender Schutz
Wir analysieren den Markt
Darauf achten wir besonders:
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien (z. B. Mietwohnung)Schadenabwicklung des Versicherers
Schadenabwicklung des Versicherers
Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
Ausführliche und individuelle Beratung
Wir analysieren den Markt
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien (z. B. Mietwohnung)Schadenabwicklung des Versicherers
Schadenabwicklung des Versicherers
Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
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Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Wolfsbiss & Pferderipper
Privater Reitunterricht
Fremdreiter und Familie
Reitbeteiligung
Mietsachschäden
Personenschäden
Pferdesport
Ungewollter Deckakt
Weltweiter Schutz
Gebissloses Reiten
Bestattung
Forderungsausfall
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Du bist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Dein Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und Dich keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise Dein Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen, können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Dich wichtig, so achte darauf, dass er in Deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf Deinem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achte darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchtest auch Du als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.
Erleidest Du durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt Deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Deine Ansprüche auf.
Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an. Wir kümmern uns.