Schaden
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Du vorsätzlich oder fahrlässig jemandem einen Schaden zufügst, haftest Du unbegrenzt und lebenslänglich mit Deinem gesamten Vermögen und Einkommen.
Die Privathaftpflicht schützt Dich vor den finanziellen Folgen.
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3 gute Gründe für eine Haftpflichtversicherung
Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen
Abwehr vor unberechtigten Forderungen
Schutz vor zahlungsunfähigen Schädigern
Wir analysieren den Markt
Darauf achten wir besonders:
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
Schadenabwicklung des Versicherers
Forderungsausfalldeckung
Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
Schlüsselschäden
Individuelle Bausteine
Wir analysieren den Markt
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
Schadenabwicklung des Versicherers
Forderungsausfalldeckung
Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
Schlüsselschäden
Individuelle Bausteine
Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht ab?
Im Ausland
Kinder
Internet
Gefälligkeiten
Schlüssel
Geliehen Sachen
Vermieter
Mieter
Drohnen
Kraftfahrzeuge
Wassersportfahrzeuge
Forderungsausfall
Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflicht
Nein. Auch wenn irrtümlicherweise viele Inhaber einer Privathaftpflicht davon ausgehen, ist dem nicht so. Für Hunde und Pferde muss eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.
Kinder sind nur dann mitversichert, wenn Du einen entsprechenden Familientarif gewählt hast. Volljährige Kinder, die sich in einem Studium oder in der Berufsausbildung befinden und noch im elterlichen Haushalt wohnen, sind in der Regel mitversichert. Eltern haften nur für Schäden, die ihre Kinder bis zum Alter von einschließlich 6 Jahren (im Straßenverkehr bis einschl. 9 Jahren) angerichtet haben, wenn sie die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Andernfalls gelten die Kinder als deliktsunfähig und die Eltern müssen dann nicht haften.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Dich als Fußgänger oder Radfahrer auch im Straßenverkehr. Als Fahrer von Auto, Motorrad oder Roller ist jedoch der Abschluss einer eigenständigen Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Von Einbruchdiebstahl spricht man, wenn der Täter beispielsweise mit einem Werkzeug Deine Wohnungs- oder Terrassentür aufbricht und sich so Zutritt zu Deiner Wohnung verschafft, um Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte und andere Dinge zu stehlen. Wenn der Täter dabei mit der festen Absicht (vorsätzlich) Deine Einrichtungsgegenstände zerstört oder beschädigt, spricht man von Vandalismus, der nach einem Einbruch ebenfalls versichert ist. Wichtig im Schadenfall: Melde den Einbruch sofort der Polizei und erstelle eine ausführliche Liste aller gestohlenen Gegenstände.
Die Laufzeit der Privathaftpflichtversicherungen beträgt in der Regel ein Jahr. Kündigst Du nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (nicht zu verwechseln mit dem Kalenderjahr), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an. Wir kümmern uns.